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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Reisen der Sunrise Reisen GmbH an Endverbraucher ("Anmelder, Reisender").
 
 
Anmeldung Reisebedingung
Mit der Anmeldung bietet der Anmelder der Sunrise Reisen GmbH den Abschluss eines Reisevertrages an. Mit der Bestätigung, die keiner besonderen Form bedarf, wird der Vertrag auch für die Sunrise Reisen GmbH verbindlich. Bei Vertragsabschluss oder unverzüglich danach wird die Sunrise Reisen GmbH dem Anmelder die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird hierauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen. An dieses neue Angebot ist die Sunrise Reisen GmbH zehn Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zu Stande, wenn der Anmelder innerhalb von zehn Tagen die Annahme erklärt.
 
Bezahlung, Verschicken von Reisedokumenten
1.Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen.
2.Für Buchungen ist bei Erhalt der Reisebestätigung und Rechnung eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Der gesamte Reisepreis muss 10 Tage vor Reiseantritt vollständig bei der Sunrise Reisen GmbH eingegangen sein. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an die Sunrise Reisen GmbH geleistet werden. Vollständig bezahlt ist die Reise erst dann, wenn der vereinbarte Reisepreis auf dem Konto der Sunrise Reisen GmbH gutgeschrieben ist.
 
Reiseformalitäten
1.Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sollten die Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reiseteilnahme verhindert ist, kann die Sunrise Reisen GmbH den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Von den Konsulardienststellen erhobene Gebühren für die Bearbeitung der Visumanträge sind im Pauschalpreis nicht enthalten. Die im Katalog angegebenen Gebühren gelten für österreichische Teilnehmer. Gebührensätze für Staatsangehörige anderer Länder können auf Anfrage mitgeteilt werden. Die Sunrise Reisen GmbH steht dafür ein, österreichische Staatsgehörige über bestehende Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten; Nachteile, die dem Reisenden aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, sie sind durch eine schuldhafte Nicht- oder Fehlinformation seitens der Sunrise Reisen GmbH bedingt.
2.Sofern die Bedingungen der betreffenden Länder es zulassen und der Reisende einen entsprechenden Auftrag erteilt hat, besorgt die Sunrise Reisen GmbH die erforderlichen Visa. Für diesen Fall gilt: Die Sunrise Reisen GmbH haftet nicht die für rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, dass die Sunrise Reisen GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.
 
Leistung Preisänderung
Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Programm- und Leistungsbeschreibung (Prospekt) sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für die Sunrise Reisen GmbH bindend. Die Sunrise Reisen GmbH behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
Nebenabreden, deren Umfang die vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Abweichungen oder Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der Sunrise Reisen GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Die Sunrise Reisen GmbH kann eine nachträgliche Änderung des Reisepreises vornehmen, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehnem Antritt der Reise mehr als vier Monate liegen und die Preiserhöhung auf eine Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder eine Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse zurückzuführen ist. Die Preisänderung erfolgt in dem Umfang, in dem sich diese Änderungen pro Person und Sitzplatz auf den Reisepreis auswirken. Änderungen des Reisepreises sind jedoch nur bist 21 Tage vor Reiseantritt möglich.
Die Sunrise Reisen GmbH verpflichtet sich, den Kunden von Änderungen des Reisepreises oder einer erheblichen Änderungen einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als fünf Prozent oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung eines Entgelts vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Sunrise Reisen GmbH in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis aus dem Angebot der Sunrise Reisen GmbH anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzügliche nach der Erklärung durch die Sunrise Reisen GmbH über die Änderungen dieser gegenüber geltend zu machen.
 
Rücktritt durch den Kunden
1. Der Rücktritt von einer bestätigten Reise ist zum Reisebeginn möglich und sollte zweckmäßigerweise schriftlich erfolgen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, hat er der Sunrise Reisen GmbH die Kosten zu erstatten, die durch die getroffenen Reisevorkehrungen und damit verbundene Aufwendungen entstanden sind Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitigen Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. Die Sunrise Reisen GmbH kann diesen Anspruch so pauschalieren:
     · Einzelbuchung auf Gruppenreisen (Katalogreisen) bei
         
· Rücktritt bis zum 90. Tag vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises
         
· Rücktritt bis zum 65. Tag vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises
         
· späterem Rücktritt oder Nichtantritt: 60% des Reisepreises
    
· Individualreisen bei
         
· Rücktritt bis 90 Tage vor Reiseantritt: 15% des Reisepreises
         
· Rücktritt bis 35 Tage vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises
         
· Rücktrittbis drei Werktage vor Reiseantritt: 68% des Reisepreises
    
· Sonderzugreisen bei
         
· Rücktritt bis 92 Tage vor Abreise: 10% des Reisepreises
         
· Rücktritt 91 - 42 Tage vor Abreise: 45% des Reisepreises
         
· Rücktritt ab 41 Tage vor Abreise: 60% des Reisepreises
         
· Rücktritt danach: 80% des Reisepreises.
2. Dem Kunden ist es jederzeit vorbehalten, nachzuweisen, dass der Schaden der Sunrise Reisen GmbH in Wirklichkeit geringer bzw. die ersparten Aufwendungen der Sunrise Reisen GmbH höher sind oder ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist.
3. Bis zum Reiseantritt kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die Sunrise Reisen GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle des Eintritts haften der Dritte und der Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.
4. Es steht der Sunrise Reisen GmbH frei, nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen geringer waren. Darüber hinaus ist es der Sunrise Reisen GmbH in jedem Fall gestattet, anstelle der vorstehend vereinbarten Pauschale die ersparten Aufwendungen konkret zu berechnen.
 
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
1. Die Sunrise Reisen GmbH kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und auch während der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt.
Reiseleiter oder örtliche Vertreter von der Sunrise Reisen GmbH sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere gegeben sein, wenn der Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn der Reiseteilnehmer durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann. Im Falle dieser Kündigung behält die Sunrise Reisen GmbH grundsätzlich den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden.
2. Die Sunrise Reisen GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls der Kunde den Reisepreis entgegen seinen Verpflichtungen gemäß Ziffer 2 nicht bis spätestens 10 Tage vor Reisebeginn gezahlt hat. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, der Sunrise Reisen GmbH als Entschädigung eine Gebühr entsprechend der Regelung in Nummer 5.1 zu zahlen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Ziffer 5.2 und 5.4 sind anzuwenden.
3. Für die Durchführung von Gruppenreisen ist eine Mindesteilnehmerzahl von zehn Personen erforderlich, sofern in der Reiseausschreibung nicht eine geringe Anzahl angegeben ist. Sollte diese Zahl nicht erreicht werden, kann die Sunrise Reisen GmbH bis zwei Wochen vor Reisebeginn den Rücktritt erklären. Sobald diese Voraussetzung vorliegt, muss die Sunrise Reisen GmbH den Kunden unverzüglich davon informieren. Der angezahlte Reisepreis wird dann von der Sunrise Reisen GmbH sofort erstattet.
4. Die Sunrise Reisen GmbH kann bis 4 Wochen vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die Sunrise Reisen GmbH deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die Sunrise Reisen GmbH im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht der Sunrise Reisen GmbH besteht jedoch nur, wenn sie die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn sie die zu ihrem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn sie dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
5. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.
 
Höhere Gewalt
Die Sunrise Reisen GmbH kann vom Vertrag bei nicht voraussehbarer, höherer Gewalt zurücktreten, wenn dadurch die Reise erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt würde. In diesem Fall ist auch dem Reisenden der Rücktritt gestattet. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Sunrise Reisen GmbH für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
 
Haftung, Gewährleistung
1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns für:
    
· die gewissenhafte Reisevorbereitung
    
· die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
    
· die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegeben Reiseleistungen,
       sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziffer 1 vor Vertragsschluss eine Änderung
       der Prospektangaben erklärt hat
    
· die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
Der Reiseveranstalter haftet auch für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
2. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht oder dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseleiter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistungen selbst eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausführlich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
3. Hinsichtlich der Gewährleistungsrechte des Reisenden gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
 
Beschränkung der Haftung
1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
    
· soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
    
· soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
2. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter Bei Sachschäden bis 4.100,00 €; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. fakultative Besichtigungen und Ausflüge, sportliche und kulturelle Veranstaltungen usw. ) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
4. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
5. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigung von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
6. Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.
7. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den § 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem Reise dem Vertrag nach enden sollte.
 
Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Bei Klagen des Reisenden gegen die Sunrise Reisen GmbH ist das Amtsgericht Wels Gerichtsstand. Für Klagen der Sunrise Reisen GmbH gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Falle ist der Sitz der Sunrise Reisen GmbH maßgebend.
 
Sonstiges
An Feiertagen bleiben die Schulen geschlossen. Der Unterricht wird in den meisten Fällen nicht nachgeholt.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Sämtliche Angaben Stand 27.10.2004
 
 
 

 

 
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